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Schnelle Hilfe bei Online-Betrug

In Deutschland wird immer noch vorwiegend mit Bargeld bezahlt. Doch die Entwicklung zum bargeldlosen Bezahlen – egal ob im Supermarkt, Restaurant oder Ladengeschäft – nimmt immer weiter zu. Genutzt werden Giro- oder Kreditkarten, aber auch zunehmend Bezahl-Apps wie Apple-Pay oder Google-Pay auf Smartphones oder Smartwatches. Einkäufe im Internet werden per Debit- und Kreditkartendaten oder durch Nutzung von Online-Bezahldiensten wie PayPal, paydirekt oder Sofortüberweisung beglichen.

In der Regel sollten bargeldlose Zahlungsmittel durch Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, wie eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN), Einmalkennwörter, z.B. die Transaktionsnummer (TAN) oder einen Fingerabdruck, gesichert sein. 

Raffinierte Betrugsmethoden

Die vermehrte Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel zieht auch immer mehr Kriminelle an. Durch gezieltes Täuschen der Anwender versuchen sie, an deren Passwörter, Kreditkartendaten oder andere vertrauliche Informationen zu gelangen. Die Methoden werden immer raffinierter, zunehmend auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI).

Wer sich im Internet bewegt, kann immer Opfer von Betrugsarten wie Malware, Phishing, Pharming oder SMS-TAN-Betrug werden.

  • Malware: eine invasive Schadsoftware, die Computersysteme infiziert, beschädigt oder sich unberechtigt Zugang zu ihnen verschafft. Das Gerät wird infiziert, wenn man unwissentlich Schadsoftware heruntergeladen oder installiert hat. Malware zeichnet Aktivitäten auf, um an Kontonummern, Passwörter oder Kreditkartennummern zu gelangen. Die Software läuft unbemerkt im Hintergrund.
  • Phishing geschieht per E-Mail, Messenger-Nachrichten oder auch einen Anruf durch vermeintliche Bankmitarbeiter. Um Unstimmigkeiten mit dem Giro- oder Kundenkonto zu klären oder angebliche wichtige Sicherheitsmaßnahmen zu aktualisieren, werden Nutzer mit täuschend echt aussehenden Phishing-Mails dazu aufgefordert, Anhänge oder Links zu öffnen und zum Beispiel die Zugangsdaten für das Online-Banking einzugeben. Manchmal installiert sich dadurch auch eine Schadstoffsoftware, die unbemerkt auf dem Rechner nach vertraulichen Daten sucht. Anrufe vermeintlicher Bankmitarbeiter zeigt das Display als Anrufe der örtlichen Bank an, sog. „call-ID-spoofing“. Mit den so erlangten Daten haben die Betrüger freie Hand, um Zahlungen zu veranlassen oder Geld abzuheben.
  • Pharming ist eine Weiterentwicklung des o.a. Phishing. Kunden, die ihre Bank oder ihren Bezahldienst über eine Suchmaschine gefunden haben, werden über das Suchergebnis auf eine Fake-Seite geleitet und aufgefordert, Anmeldedaten einzugeben.
  • SMS-TAN-Betrug. Der SMS-TAN-Betrug baut zum einen darauf auf, dass Banken bei verschiedenen Vorgängen auf die Verwendung eines Zwei-Faktor-Identifizierungsverfahren verzichten. Zum anderen darauf, dass das Mitlesen, Versenden und Abfangen von SMS, die an ein fremdes Handy gerichtet sind, technisch möglich sind. Der Betrüger sendet unter der Handynummer des Kunden eine SMS an die Bank, bittet um einen neuen Registrierungslink für das TAN-Verfahren und fängt die Antwort-SMS der Bank nebst Link ab. 

Wann bekommen Betrugsopfer ihr Geld zurück?

Banken müssen Zahlungen, die vom Kunden nicht autorisiert wurden (z.B. in Betrugsfällen), dem Kunden innerhalb eines Bankarbeitstages erstatten. Dafür müssen sie allerdings nachweisen können, dass sie die Abbuchungen nicht veranlasst haben. Gelingt das nicht, wird die Bank die Erstattung des Schadens voraussichtlich verweigern.

Die Bank trägt die Beweislast, wenn sie gegen ihre Erstattungspflicht einwenden will, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat.Die Bank kann aber nur dann gegenüber dem Kunden die Erstattung der nicht autorisierten Zahlung verweigern, wenn sie nachweist, dass diesem im Einzelfall ein schlechthin „unentschuldbarer Verstoß“ gegen seine Sorgfaltspflicht vorzuwerfen ist.

Auch wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt haben sollte, muss die Bank diesem die abgeflossenen Beträge erstatten, wenn sie selbst nur ein unzureichendes Sicherungssystem verwendet, d.h. keine sogenannte starke Kundenauthentifizierung (auch „Zwei-Faktor-Authentifizierung“) verlangt oder in bestimmten Fällen darauf verzichtet.

Die Praxis zeigt, dass die Banken und Sparkassen auf das Begehren ihrer Kunden, nicht autorisierte Zahlungen dem Kundenkonto unverzüglich zu erstatten, hinhaltend und ablehnend reagieren. Unverzügliches Handeln kann sodann geboten sein.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen Banken und Sparkassen und sonstige Zahlungsdienste bei unbefugten Kontoabbuchungen, zum Beispiel sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren bei

  • Schadensanzeige bei der Bank,
  • Beratung bei der Anzeige bei der Polizei,
  • Akteneinsicht bei Polizei und Staatanwaltschaft,
  • Vorgehen gegen Unternehmen, die vom Konto abgebucht haben.

Wie kann ich Ihnen helfen?

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