Am 22. Juli 2024 ließ die amerikanische Börsenaufsicht SEC (United States Securities and Exchange Commission) die Kryptowährung Ether (ETH) mit einer Marktkapitalisierung von 400 Milliarden US-Dollar als Basiswert für ETFs zu. Unmittelbar darauf nahmen 9 Ethereum-ETFs den Handel auf.
Es handelt sich nach Bitcoin bereits um die zweite Kryptowährung als Grundlage für ETFs. Dabei bestehen zwischen Ether und Bitcoin erhebliche Unterschiede: Bei Ether handelt es sich nicht um eine reine Währung sondern lässt die Entwicklung von Anwendungen auf der Basis der Blockchain zu. So nutzte die europäische Investitionsbank Ether als Plattform zur Ausgabe ihrer ersten digitalen Anleihe. Darüber hinaus bietet Ether den Anlegern Renditen, wenn diese ihre ETH „staken“, d.h. dem Netzwerk zur Verfügung stellen, etwa für das Validieren von Netzwerktransaktionen oder als Liquiditätsquelle. Ein unmittelbarer Erwerb von Ether-ETFs durch europäische Anleger ist derzeit noch nicht möglich. Dem Handel stehen die OGAW-Richtlinie entgegen, die einen ETF auf einen einzigen Wert nicht zulässt. In Europa bleibt alternativ die Möglichkeit der Investition in einen ETN auf Kryptowährungen, etwa auf Ether; es handelt sich um eine Investition in Form einer Schuldverschreibung.