Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg wird durch mich ein Berufungsverfahren gegen eine Einlagensicherungsbank. Bei diesem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob und ggf. unter welchen besonderen Anforderungen die Abtretung einer Darlehensforderung aus einem sog. verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag nach § 358 BGB zulässig und wirksam ist und welche Rechtsfolgen hierdurch ausgelöst werden.
Der Darlehensnehmer hatte bei dem vormaligen Bankhaus Wölbern einen verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung aufgenommen. Das Bankhaus Wölbern will das Darlehen an die Einlagensicherungsbank übertragen haben, Letzteres hat die noch offene Darlehensrestforderung eingezogen. Nachfolgend hat der Darlehensnehmer seinen Darlehensvertrag widerrufen. Das Berufungsgericht wird die Frage zu beantworten haben, ob an die Forderungsabtretung wegen des Verbundgeschäftscharakters wirksam war. Sollte das Gericht dies verneinen hätte die Zahlung an die Einlagensicherungsbank das Darlehen nicht getilgt, der Kläger hätte in Folge seines Widerrufs Anspruch auf Rückerstattung sämtlicher erbrachten Leistungen.
Das Berufungsverfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium.