Schwerte 09.09.2024
Auf außergerichtlichem Wege konnte diesseits zu Gunsten eines Kunden einer deutschen Großbank die vollständige Wiedergutschrift betrügerisch von Dritten abgebuchter Beträge erwirkt werden.
Sachverhalt
Die vermehrte Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel zieht auch immer mehr Kriminelle an. Dies kann auf Anbieterseite die Kreditinstitute und auf Nutzerseite die Kunden treffen. Wer sich im Internet bewegt kann immer Opfer von Betrugsarten wie Malware, Phishing, Pharming oder SMS-TAN-Betrug werden.
Der Kunde hatte bei Durchsicht seiner Kontoauszüge festgestellt, dass sein Girokonto mit Abbuchungen in Höhe von mehreren Tausend Euro für mehrere kurz aufeinander folgende Einkäufe belastet war. Tatsächlich hatte der Kunde solche Einkäufe nicht getätigt.
Rechtslage
Die Rechtslage stellt dergestalt dar, dass im Regelfall eine Bank verpflichtet ist, dem Kundenkonto unbefugt abgegangene Beträge binnen eines Arbeitstages wieder gutzuschreiben. In der Praxis verhält es sich hingegen so, dass Banken häufig geltend machen, der Kunde habe den Schaden grob fahrlässig selbst verursacht und demzufolge keinen Ersatzanspruch.
Vorgehensweise
Im Fall des Kunden haben wir gewissermaßen einen Kniff angewendet und uns auf eine Vorschrift berufen, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar mit dem Recht des Girovertrages in Zusammenhang steht: § 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Gestützt auf diese Vorschrift habe ich von der Bank Auskunft darüber verlangt, welche auf den Kunden bezogenen Daten bei der Bank erfasst und verwendet wurden, namentlich um Auskunft über sämtliche Anmeldungen, Aufträge, Abfragen, Sicherheitsdialoge, Autorisierungsarten etc. im Zeitraum der unbefugten Abbuchungen.
Erfolg
Es darf vermutet werden, dass diesseitige Einschätzung zutreffend war, dass die Bank diese Daten nicht würde offenlegen wollen: Nach Eingang diesseitiger Auskunftsaufforderung hat die Bank, noch bevor wir Klage einreichen konnten, dem Kunden die von Betrügern unbefugt abverfügten Beträge vollständig erstattet.
Wann bekommen Betrugsopfer ihr geld zurück ?
Ob unbefugte Abbuchungen wie hier bereits auf außergerichtlichem Wege erfolgreich rückgängig gemacht werden können oder ob es eines Gerichtsverfahrens bedarf lässt sich nicht allgemeingültig vorab beantworten.
Banken müssen Zahlungen, die vom Kunden nicht autorisiert wurden (z.B. in Betrugsfällen), dem Kunden innerhalb eines Bankarbeitstages erstatten. Die Bank trägt auch die Beweislast, wenn sie gegen ihre Erstattungspflicht einwenden will, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Praxis zeigt, dass die Banken und Sparkassen auf das Begehren ihrer Kunden, nicht autorisierte Zahlungen dem Kundenkonto unverzüglich zu erstatten, hinhaltend und ablehnend reagieren. Unverzügliches Handeln kann sodann geboten sein.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertrete ich Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen Banken und Sparkassen und sonstige Zahlungsdienste bei unbefugten Kontoabbuchungen, zum Beispiel sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren bei
- Geltendmachung des Anspruchs auf Wiedergutschrift gegen das Kreditinstitut
- Vertretung im gerichtlichen Verfahren auf Wiedergutschrift
- Beratung bei der Anzeige bei der Polizei
- Akteneinsicht bei Polizei und Staatanwaltschaft