Prospekthaftung | Publizitätspflicht

Umfassende Information des Anlegers ist Pflicht

Wer in Deutschland öffentlich Kapitalanlagen anbieten möchte, ist verpflichtet, alle wesentlichen Angaben über den Emittenten und die angebotenen Wertpapiere, Aktien oder Investments in einem Prospekt zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Der Verkaufsprospekt muss alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Vermögensanlage zutreffend zu beurteilen bzw. bei Wertpapieren alle Angaben enthalten, die für ein zutreffendes Urteil über den Emittenten des Wertpapiers, dessen Finanzlage, die Gewinne und Verluste, Zukunftsaussichten sowie über die mit dem Wertpapier verbundenen Rechte zu ermöglichen.

Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt

Die Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospektes erfasst inzwischen nahezu alle Anlagen, welche öffentlich angeboten werden, d.h. neben Aktien, Wertpapieren und klassischen Investmentanlagen auch Anlagen, die früher als sog. grauer Kapitalmarkt keiner Prospektpflicht unterlagen, § 3 WpPG (Wertpapierprospektgesetz), § 6 VermAnlG (Vermögensanlagegesetz), § 306 KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch).

Die Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt wird als „Prospekthaftung“ bezeichnet.

Anleger vor fehlerhaften Angaben schützen

Auch während des Habens und Haltens der Wertpapiere oder sonstigen Vermögensanlagen können Schadensersatzansprüche entstehen. Denn auch die Anlageentscheidung, ob und innerhalb welcher Bedingungen ein Wertpapier und eine Vermögensanlage weiter gehalten werden, setzt eine zutreffende Information des Anlegers voraus. Daher bestehen Publizitätspflichten.

Ad-hoc-Publizität verpflichtet dazu, Insiderinformationen so schnell wie möglich zu veröffentlichen, damit sie die Teilnehmer des Kapitalmarkts zur Kenntnis nehmen können.

Regelpublizität verpflichtet zur Veröffentlichung von Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Konzernabschlüssen.

Bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht kann ein Schaden in der Differenz des aktuellen Wertes der Anlage zu ihrem Wert zu dem Zeitpunkt, als die Publizierung hätte erfolgen müssen(z.B. vor zwischenzeitlichen Kursverlusten von Wertpapieren) bestehen oder in dem Aufwand für das Investment selbst.

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