Kryptowährungen | Bitcoin | Ether | Ripple & Co.
Rechtssicherheit bei Kryptowährungen, Token etc.
Modern, digital und attraktiv: Dieses Image von Kryptowerten wird in den sozialen Medien gepflegt. Apps für den mobilen Handel machen es vergleichsweise einfach, Coins und Token zu kaufen. Und tatsächlich: Wer im Juni 2017 ein Bitcoin für € 2.000 erwarb, durfte im März 2024 einen Gegenwert von knapp € 60.000 sein Eigen nennen.
Bitcoin ist die bekannteste Kryptowährung, gefolgt von Ether (Ethereum), wobei Ether zusätzliche Eigenschaften als Security-Token aufweist. Bitcoin-Einheiten werden durch die computerbasierte Lösung kryptographischer Aufgaben, das sogenannte Mining (Schürfen), geschaffen, wobei die Maximalmenge jedoch auf 21 Millionen Bitcoins begrenzt ist. Die Entwickler der Kryptowährung Ether setzen auf ein marktwirtschaftlich überlegenes Modell der Projektfinanzierung: das Initial Coin Offering. Dabei handelt es sich um die projektbezogene Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Token. Basierend auf Smart Contracts werden Token an Investoren mittels Bieterverfahren verkauft.
Bei Kryptowährungen und Token folgt die Berechtigung am Vermögenswert als auch Verfügungsgewalt über das in der Blockchain gespeicherte Vermögen aus der Kenntnis des zugehörigen kryptographischen Schlüssels (Private Key). Das wirft die Frage auf, wer diesen Schlüssel verwahrt. Eine Variante ist, dass der Krypto-Erwerber vermittels der App eines Dienstleisters (sog. Wallet) den Schlüssel (für den Dienstleister nicht sichtbar) auf dem eigenen Endgerät (Smartphone/Desktop) speichert. Nachteil: Bei Verlust oder irreparablem Schaden ist der Schlüssel unter Umständen unwiederbringlich verloren – und damit der Zugriff und die Berechtigung an den Kryptos. Speichert dagegen der Dienstleister die Private Keys seiner Kunden auf seinen Servern (Custodial Wallet – dies war auch das Verwahrsystem von Quadriga CX) ist der Kunde dessen Sicherheitsprozeduren ausgeliefert.
Pointierte Kritik: Not your keys not your cryptos.
Diese Erfahrung sollten auch die Kunden von Quadriga CX machen. Im Jahr 2019 erreichte diese die Nachricht, dass der CEO von Quadriga CX, Gerald „Jerry“ Cotten, auf einer Indienreise unerwartet verstorben sei. Damit sei bedauerlicherweise auch der Zugriff auf Kryptos im Wert von rund 250 Millionen kanadischen Dollar verloren gegangen. Allerdings sollten die Ermittlungsbehörden später herausfinden, dass CEO Cotten bis zur Mitteilung seines unerwarteten Ablebens sich mit den von ihm allein gehaltenen Private Keys an den Bitcoins bedient und einen Gegenwert von 150 Millionen US-Dollar verspekuliert hatte.
Gekommen um zu bleiben
Auf der Blockchain-Technik beruhende Kapitalanlagen in Form von Kryptowährungen und Token drängen auf den Markt. Diese Anlagen sind nicht mehr auf einen Handel an einer europäischen, amerikanischen oder asiatischen Börse angewiesen. Sie können vom Emittenten direkt weltweit angeboten werden.
Auf die Etablierung neuer, auf der Blockchain-Technik beruhender Kapitalanlagen in Form von Kryptowährungen und Token hat europäische Gesetzgeber mit der MiCa-Verordnung (MiCa = Markets in Crypto-Assets) und der Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Emission von Kryptowährungen und Token reagiert. Der Gesetzgeber schafft hiermit Rechtssicherheit – sowohl für Kunden als auch Emittenten.
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