Fonds & Co. – Spezialhaftung bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen

Potenzial und Risiko bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen

Jede Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden, im Fall von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Investmentfonds) kann es auch zum Totalverlust kommen. Ein erhöhtes Verlustrisiko besteht für den Anleger, wenn er für den Erwerb von Finanzinstrumenten Kredit in Anspruch nimmt. Denn wenn sich der Markt nicht erwartungsgemäß entwickelt, muss der Anleger nicht nur den Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen.

Widerruf kreditfinanzierter Investitionen

Bestimmte Investitionen, die „im Paket“ mit einem Kredit verkauft wurden, lassen sich über den Widerruf des Kredits vollständig rückabwickeln. Zu nennen sind hier neben der Finanzierung privater Anschaffungen, wie etwa Autofinanzierungen, insbesondere auch Kredite zur Investition in bestimmte Kapitalanlagen wie Schiffsfonds, Filmfonds, Immobilienfonds, Flugzeugfonds u.a. und bestimmte Unternehmensbeteiligungen.

Fall-Beispiel

  • Ein Darlehensnehmer hat sich mit € 60.000 an dem XY-Fonds beteiligt.
  • € 40.000 sind über Kredit finanziert,
  • € 20.000 sind Eigenmittel,
  • € 50.000 hat er bis zur vollständigen Tilgung des Kredites an die Bank gezahlt.

Rechtsfolge I: Der Verbraucher erhält von der Bank € 70.000.

Dies gilt selbst dann, wenn

  • nur ein Teil des Beteiligungskapitals darlehensfinanziert ist,
  • das Darlehen bereits seit langer Zeit vollständig getilgt ist,
  • der Fonds bereits aufgelöst oder insolvent ist.

Rechtsfolge II: Der Verbraucher schuldet der Bank keinerlei Zahlung, sondern die Übertragung der finanzierten Anlage.

Dabei gilt greift zu Gunsten des Verbrauchers die weitere Besonderheit, dass der Widerruf als solcher keiner Verjährung unterliegt und auch der Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung gezahlter Raten in Folge des Widerrufs nicht an die Zahlung der Rate, sondern an den Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs anknüpft. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich bereits für eine Vielzahl von Zeichnern sich ungünstig entwickelnder Fondsbeteiligungen über den Weg des Widerrufs des Darlehensvertrages die Kompensation des Beteiligungsaufwandes erreicht.  Mit langjähriger Prozesserfahrung aus hunderten Verfahren vor Landgerichten, einer Vielzahl von Verfahren vor Oberlandesgerichten und der Begleitung von Anlegern bei deren erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof verfüge ich über umfangreiche einschlägige Erfahrung und Kenntnisse.

Wie kann ich Ihnen helfen?

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