Kreditrecht

Ob Baufinanzierung, Verbraucherkredit, Forwarddarlehen, Fremdwährungsdarlehen, Raten-, Überziehungs- oder Kontokorrentkredit, Studiendarlehen oder private Darlehen – die Aufnahme von Krediten gehört mittlerweile sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu den fast unumgänglichen Instrumenten zur Teilnahme am Wirtschaftsleben.

Schutz des Kreditnehmers

Die Rechte und Pflichten von Kreditnehmern und Kreditgebern werden durch das Kreditrecht geregelt, so dass ein reibungsloser Ablauf des Kreditgeschäfts gewährleistet ist. Eine wesentliche Rolle im Kreditrechts hat der Schutz der Verbraucher inne. Verbraucherdarlehensverträge unterliegen besonderen Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Kreditnehmer vor unfairen und intransparenten Kreditbedingungen geschützt sind. 

Bundesweite Prozessvertretung

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zählt die Beratung und Vertretung von Darlehensnehmern im Kreditrecht zu meiner Kernkompetenz. Sie umfasst die bundesweite Prozessvertretung vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten und die Begleitung des Verfahrens im Falle einer Revision vor dem Bundesgerichtshof. Kontaktieren Sie mich gerne. (Kontaktverlinkung)

Bereits vor der Kreditaufnahme klären

Trotz oder gerade wegen des nahezu selbstverständlichen Umgangs mit Krediten sollte man schon bei der Vertragsanbahnung einige Fragen klären, zumal es jederzeit zu Änderungen der Verhältnisse am Markt, beim Darlehensgeber oder auch den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Darlehensnehmer, etwa Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Einkommenseinbußen, kommen kann. 

Folgendes sollte vor der Vertragsanbahnung beachtet werden

  • die ordnungsgemäße Belehrung bei Abschluss des Kreditvertrages
  • Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten
  • Falschberatung im Hinblick auf den Kredit/spezielle Kreditrisiken
  • Sicherungsübereignung, Hypothek, Grundschuld
  • sittenwidrige Darlehensverträge 
  • sittenwidrige Mitverpflichtungen für Darlehensverbindlichkeiten (Ehegatten, Angehörige)
  • sittenwidrige Bürgschaften 

Prüfungs- und Vertretungsbedarf tritt akut auf

  • die Möglichkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen durch den Kreditnehmer
  • die Kündigung durch den Darlehensnehmer aus wichtigem Grund (z.B. Scheidung)
  • Darlehensablösung und Umschuldung
  • Aufhebung von Darlehen
  • Zulässigkeit und Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Verkauf der Darlehensforderung durch die Bank
  • Zahlungsverzug
  • Kreditkündigungen
  • Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Darlehensnehmer
  • Zwangsversteigerungsmaßnahmen
  • Haftung der Bank wegen institutionalisierter Zusammenarbeit mit Anbietern von Wohn-/Gewerbeimmobilien
  • Haftung der Bank wegen verschwiegenen Sonderwissens

Mit der  Aufnahme eines Kredites geht der Darlehensnehmer naturgemäß eine erhebliche finanziellen und zeitlichen Bindung ein.

Rechtzeitige anwaltliche Hilfe schützt Sie und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Vertretung zur Seite.