Kostenlose Erstberatung

Als bundesweit im Kapitalanlegerschutz tätige Rechtsanwaltskanzlei vertreten wir kompetent die Interessen geschädigter Bankkunden, Kapitalanleger und Verbraucher.

  • Tel.: 02373 - 1787901
  • Kontaktformular

Wertpapiere

Wertpapiere sind in Form von Zinspapieren und Dividendenpapieren eine verbreitete Form der Geldanlage. Hinter vielen Wertpapieren verbergen sich komplexe Konstruktionen von Bedingungen und Szenarien, von deren Eintritt oder Nichteintritt der wirtschaftliche Erfolg des Wertpapiers für den Erwerber abhängt. Aus der  komplexen Ausgestaltung vieler Wertpapiere folgt das Erfordernis einer qualifizierten und intensiven Beratung des Erwerbers über die Funktionsweise des Papiers.

Eine gute Anlageberatung zeichnet sich dadurch aus, dass sie sowohl anlegergerecht als auch anlagegerecht ist. Eine Beratung ist nur dann anlegergerecht, wenn das empfohlene Produkt unter Berücksichtigung seiner Funktionsweise, den damit verbundenen Chancen und Risiken zu den von dem Anleger verfolgten Vermögenszielen passt. Anlagegerecht ist die Beratung nur dann, wenn die spezifischen Chancen und Risiken der konkreten Anlage zutreffend und vollständig dargestellt werden. Dies ist auch bei Wertpapieren in den wenigsten Fällen der Fall.

Eine Untersuchung der Stiftung Finanztest aus dem Jahre 2009 (veröffentlicht Heft 1/2010) kam zu dem Ergebnis, dass die absolute Mehrheit der Beratungsgespräche fehlerhaft ist.  Nicht nur bei den Lehman-Zertifikaten verhielt es sich so, dass die Aufklärung über die Funktionsweise und Risiken der Anlage unterblieb mit dem Hinweis, dass die prognostizierte Verzinsung sicher und die Rückzahlung des Kapitals garantiert sei. Nicht nur bei Lehman-Zertifikaten mussten die Erwerber in der Krise feststellen, dass ihr Garantieanspruch wegen Unterkapitalisierung des Garantiegebers keinen wirtschaftlichen Wert besitzt.

Umgekehrt gilt: Je komplizierter und komplexer ein Wertpapier Produkt ausgestaltet ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Anlageberatung Fehler gemacht wurden, aus denen der Anleger einen Schadensersatzanspruch herleiten kann.