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Donner & Reuschel AG verurteilt wg. fehlerhaften Darlehensverträgen

Menden/Hamburg, den 13. Sept. 2017

 

Mit Urteil vom 13. September hat das Landgericht Hamburg das Bankhaus Donner & Reuschel AG zur Rückabwicklung zweier Darlehensverträge verurteilt.

Der Kläger und seine Ehefrau, beide Verbraucher, hatten im Jahr 2010 zwei Darlehen bei der Donner & Reuschel AG aufgenommen. Die Donner & Reuschel AG erteilte zu jedem der beiden Darlehensverträge eine Widerrufsbelehrung. In einem Fall belehrte die Bank den Darlehensnehmer über eine vermeintliche Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens im Falle des Widerrufs, im anderen Fall ließ die Bank offen, welche Rechtsfolgen sich konkret an den Widerruf knüpfen.

Beide Belehrungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Weil sowohl Beteiligungen als auch Finanzierungen über den gleichen Vermittler vermittelt wurden und die Finanzierung nachweislich der Fondsbeteiligung diente lag ein sog. "verbundenes Geschäft" vor. Dies hat zur Folge, dass die Darlehensnehmer das Darlehen noch in 2016 das Darlehen widerrufen konnten. Da es sich um nicht grundpfandrechtlich besicherte Darlehen handelte, d.h. keine Hypothek oder Grundschuld für die Darlehen bestellt wurden giltt auch keine Stichtagsfrist.

Entsprechend verurteilte das Landgericht Hamburg das Bankhaus Donner & Reuschel zur Rückzahlung von auf beide Darlehen erbrachte Raten an die von unserer Kanzlei vertretenen Darlehensnehmer. Die Bank hat gegen ihre Verurteilung Berufung eingelegt.

Wenn auch Sie einen Darlehensvertrag mit dem Bankhaus Donner & Reuschel geschlossen haben sind wir gerne bereit, diesen auf Widerruflichkeit und Rückabwicklung zu prüfen.

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Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Fälle auch auf Erfolgshonorarbasis bearbeitet.