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€ 20.573,09 Vorfälligkeit zurück an Darlehensnehmer

Menden/Karlsruhe, den 8.5.2015 Die Sparkasse Karlsruhe  Ettlingen hat einem Darlehensnehmer im Jahre 2013 für die Ablösung eines Darlehens von € 245.000 eine Vorfälligkeitsentschädigung von € 20.573,09 in Rechnung gestellt. Der Darlehensnehmer löste das Darlehen ab und zahlte die Vorfälligkeit. Der Darlehensnehmer wandte sich im Jahr 2014 an die Rechtsanwaltskanzlei Balthasar. Rechtsanwalt Balthasar widerrief rückwirkend den bereits abgelösten Darlehensvertrag und forderte die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück. Die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen wurde in dem von der Kanzlei Balthasar geführten Verfahren vom Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 8. Mai 2015 zur Rückerstattung der € 20.573,09 an den Darlehensnehmer verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.