Deutsche Bank AG Frankfurt unterliegt in Verfahren der Kanzlei Balthasar
Menden/Frankfurt Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wurde mit Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.10.2013 verurteilt, einem Darlehensnehmer von diesem gezahlte Kreditraten in Höhe von € 16.075,96 zurück erstatten. Der Kläger wurde durch Rechtsanwalt Balthasar vertreten. In Folge des Urteils verzichtete die Deutsche Bank darüber hinaus auf die Darlehensrückzahlung. Grund war auch hier, dass der Darlehensnehmer über seine Rechte aus Anlass seiner kreditfinanzierten Kapitalanlage nicht zutreffend aufgeklärt worden war.