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SAB Fondszeichner erhält € 56.200 zurück nach Widerruf

 

Der Kapitalanleger hatte sich im Jahre 2002 mit € 52.500 incl. 5 % Agio an einem geschlossenen Immobilienfonds der in Bad Homburg vor der Höhe ansässigen SAB Spar- und Anlageberatung AG beteiligt. Die Immobilienfondsbeteiligung wurde als inflationsgeschützte, sichere Kapitalanlage und geeignet zur Altersvorsorge angedient. Die Beteiligungssumme sollte in Höhe von € 12.500 durch Eigenmittel und in Höhe von € 40.000 durch einen Kredit aufgebracht werden. Der Vermittler fädelte auch die Finanzierung ein. Über Ausschüttungen und Steuervorteile sollte ein wesentlicher Teil der Finanzierungskosten abgedeckt werden. Die Ausschüttungen blieben nach einigen Jahren aus; später folgte gar eine Aufforderung zur Rückzahlung von Ausschüttungen. Der Wert der Fondsbeteiligung lag wohl nur noch bei einem Bruchteil des Anlagebetrages. Der Anleger begab sich in die Beratung der Kanzlei Balthasar.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf haben der Darlehensnehmer, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Balthasar und die Bank sich durch Vergleich vom 02.10.2014 geeinigt, dass der Widerruf wirksam ist, d.h. die Bank auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet und der Darlehensnehmer von den geforderten € 57.300 den Betrag von € 56.200 zurück erhält. Die Vergleichssumme wurde zwischenzeitlich an den Fondszeichner gezahlt. Dieser behält darüber hinaus die Ausschüttungen, die Steuervorteile und den Fondsanteil.

Az. I-14 U 95/14, Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.Okt.2014

Aus der Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren betreffend SAB Immobilienfonds bzw. Immobilienfondsbeteiligungen lässt sich feststelle, dass der ganz überwiegenden Zahl der weiteren Zeichner von Fondsbeteiligungen der SAB Spar- und Anlageberatung AG die gleichen Rechte zustehen.